Altenwohn- und Pflegeheim / Betreutes Wohnen
Der Markt Cadolzburg möchte auf zwei noch verfügbaren großen Bauplätzen zwischen dem ersten und zweiten Bauabschnitt im Baugebiet Egersdorf-Nord die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, um ein Pflegeheim mit einer betreuten Wohnanlage errichten zu lassen. Die Marktverwaltung möchte somit dem Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen entsprechen und ein zusätzliches Betreuungs- und Versorgungsangebot für ältere Mitmenschen ermöglichen.
Im nördlichen Bereich (WA 3) werden unter anderem die Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der Dachform- und -neigung sowie der Gebäudehöhe geändert. Der mittlere Bereich (SO 1) wird nach § 11 BauNVO als Sondergebiet 1 mit der Zweckbestimmung “Betreutes Wohnen” festgesetzt. Der untere Bereich (SO 2) wird nach § 11 BauNVO als Sondergebiet 2 mit der Zweckbestimmung “Altenwohn-/Pflegeheim” festgesetzt. In beiden Sondergebieten werden unter anderem Festsetzungen zur Nutzung eines bestimmten Personenkreises, der Stellplätze sowie des Lärmschutzes getroffen.