Seniorenwohnen in Egersdorf-Nord

Der Markt Cadolzburg möchte im Baugebiet Egersdorf-Nord die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, um ein Pflegeheim mit einer betreuten Wohnanlage errichten zu lassen. Die Marktverwaltung möchte somit dem Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen entsprechen und ein zusätzliches Betreuungs- und Versorgungsangebot für ältere Mitmenschen ermöglichen. Es gibt daher sicher viele Argumente dafür, aber auch Bedenken durch die Größe der Anlage. Teilen Sie uns Ihre Anregungen und Kritik mit, wir freuen uns auf Ihre Meinung.

Weitere Informationen zum Betreuten Wohnen und dem Altenwohn- und Pflegeheim erhalten Sie auch unter Seniorenwohnen.

  1. Antonia Damamschke 28. Oktober 2013 um 10:15 Uhr

    Frage zum Zuschuss an die AWO (Bauträger).
    Der Marktgemeinderat hat bestätigt, dass es einen finanziellen Zuschuss an die AWO gegeben hat.

    Meine Frage dazu:
    Der Kreis fördert Maßnahmen zur vollstationären Pflege nicht mehr, da diese lt. deren Auskunft (gerade telefoniert) “gedeckt” sei. Warum hat der Markt Cadolzburg hier eine finanzielle Unterstützung gewährt? Zusatz: Wie hoch war die Unterstützung und für welchen Zweck konkret soll er verwendet werden.

    Für eine Aufklärung im demokratischen Sinne bin ich Ihnen dankbar.

  2. moderator 2. Oktober 2013 um 19:06 Uhr

    Auf der Seite des Marktes Cadolzburg können nun die Unterlagen der Bebauungsplanänderung eingesehen werden.
    (Link: http://www.cadolzburg.de/index.php?id=125)

    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 “Egersdorf-Nord, 1. Bauabschnitt” einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 7. Oktober 2013 bis einschließlich 7. November 2013 im Rathaus Cadolzburg, Bauamt Zimmer 21, 90556 Cadolzburg, während der allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr, zus. Do. von 14.00 bis 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus. Den berufstätigen Bürgern wird, nach vorheriger Terminabsprache, die Einsichtnahme auch außerhalb der allgemeinen Dienststunden ermöglicht. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Änderungsentwurf beim Markt Cadolzburg, Bauamt, Zimmer 21, 90556 Cadolzburg schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.

    Ihr Cadolzburg-im-Dialog-Team

  3. Puck 29. Juni 2013 um 19:44 Uhr

    Da wird Egersdorf Nord detailliert geplant, von der Hecke über den Gartenzaun und die Geschosszahl. Wer den Kniestock erhöhen möchte, muss ewig rumdiskutieren, bis was rauskommt.
    Ich frage mich wir man auf diese Idee kommt, dass sich ein Wolkenkratzer ein Egersdorf Nord gut einfügt? “…. dass sich ein solchen Vorhaben, auch mit einem Geschoss mehr als bisher möglich, durchaus einfügt”
    HAT MAL JEMAND DIE BÜRGER DIE HIER LEBEN UND HINGEZOGEN SIND GEFRAGT? NEIN!!! WARUM DÜRFEN DIE BETROFFENEN (EGERSDORFER) NICHT DARÜBER SELBST ABSTIMMEN?
    Weil die Gemeinde und der Investor Angst haben, dass die Erhöhung abgelehnt werden, denn bei uns waren Sie auch so kleinlich.
    ….” langfristig erforderlichen Infrastruktureinrichtungen für die älteren Menschen unter uns im Sinn.”=> Sorry, aber so viel ältere Leute gibts nun wirklich nicht in Egersdorf, sind doch meist junge Familien hier und bis die ins Altersheim kommen vergehen noch ca. 40 Jahre.
    ….”entstehenden Arbeitsplätze waren und sind natürlich auch ein Argument für die bisherigen Entscheidungen und Beschlüsse . Warum auch nicht?” => Weiß nicht, was das mit der Erhöhung der Geschosse zu tun hat, aber warum baut man dann nicht gleich 10 drauf, dann entstehen 10x so viele Arbeitsplätze?
    Bitte stellen Sie doch mal hier öffentlich Ihren ermittelten Bedarf da. Es gibt bestimmt eine Befragung hierzu!
    Ich hatte keinen Zettel im Postkasten! Oder waren es nur Schätzungen und die Leute wollen gar kein Betreutes wohnen. WER WURDE HIER BEFRAGT OB BEDARF DA IST?
    Meiner Meinung nach geht es hier um Investitionen, GELD, Arbeitsplätze und Ansehen. Komerz pur! *Kopfschüttel*

    • Markt Cadolzburg, Bauamt 1. Juli 2013 um 12:42 Uhr

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      vielen Dank für Ihre Antwort. Wir möchten zunächst Ihre Fragen zum laufenden Verfahren der Bebauungsplanänderung beantworten und danach zum Bedarf an altersgerechten Wohnungen und Pflegeangeboten Stellung nehmen.

      Jeder Bebauungsplan basiert mit seinen Festsetzungen auf einer detaillierten Planung, und jede einzelne Festsetzung wurde und wird in den Gremien diskutiert, abgewogen und beschlossen. Auch die Planung für die jetzt geplanten Einrichtungen wurde nicht einfach vorgelegt und “abgenickt”, sondern seit über einem Jahr im Bauausschuss sowie im Marktgemeinderat diskutiert – bisher wurde noch nichts beschlossen.

      Insofern ist der Marktgemeinderat immer „kleinlich“, und was dann als Festsetzung im Bebauungsplan beschlossen wurde, muss auch so umgesetzt werden. Das gilt für Einfamilienhaus-Bauherren, wie für den Vorhabenträger eines Altenpflegeheims in gleicher Weise. So wurde auch der Erhöhung der geplanten Gebäude um ein Geschoss – was im Mittel nicht ganz drei Meter Höhe ausmacht – nur in Verbindung mit einem weiteren Abrücken der Gebäude von den Grundstücksgrenzen zugestimmt.

      Eine Befragung der einzelnen Anwohner und Nachbarn fand nicht statt. Dafür gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren für eine Änderung eines Bebauungsplanes. Alle Sitzungen, in denen die Planung behandelt wird, sind öffentlich abzuhalten. Das Verfahren sieht eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor. Hier werden die Planungen öffentlich ausgelegt, und jedermann kann die Pläne einsehen, sich informieren und Stellungnahmen abgeben. Der Marktgemeinderat hat über alle Stellungnahmen zu beraten, die sogenannte Abwägung. Nach diesem Schritt, und nachdem eventuell erforderliche Änderungen (z.B. auf Grund der Einwände von Nachbarn) eingearbeitet wurden, wird die Planung im Zuge der „Öffentlichen Auslegung“ nochmals vier Wochen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und jeder hat wiederum die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Die Informationen dazu erscheinen auch im Marktinfo, das jeder Haushalt erhält.

      Und in diesem Stadium befindet sich die Änderung des Bebauungsplans Egersdorf-Nord BA I. Wir stehen vor der Öffentlichen Auslegung, und erst wenn alle Einwände, Anregungen im Marktgemeinderat behandelt wurden und gegeneinander abgewogen wurden, wird der Plan nach den entsprechenden Beschlüssen und der Bekanntmachung rechtskräftig.

      Der Bedarf für die geplanten Einrichtungen richtet sich nicht nur danach, wie viele ältere Leute in unmittelbarer Umgebung einer geplanten Betreuungseinrichtung wohnen, sondern nach dem überörtlichen Bedarf. Diesen Bedarf hat der Vorhabenträger nachgewiesen. Die jungen Familien, die sich jetzt im Baugebiet ansiedeln, haben natürlich noch keinen direkten Bedarf. Es wird aber sicher auch Familien geben, die in einer solchen Einrichtung die Chance sehen, ihre älteren Angehörigen in unmittelbarer Nähe um sich zu haben.

      Zudem ist es eine wichtige, grundsätzliche städtebauliche Absicht des Marktes Cadolzburg, dass Alt und Jung nahe zusammenwohnen. Generationenübergreifendes Zusammenleben, wo jeder vom Anderen profitieren kann, in dem Begegnungen und Verständnis zwischen den Generationen möglich werden, ist hier das städtebauliche wie soziale Ziel.

      Markt Cadolzburg

      Bauamt

  4. Puck 25. Juni 2013 um 7:04 Uhr

    Hallo, ich finde es eine Frechheit, dass die Pläne nun geändert werden sollen, denn als damals die Gesellschaft den Bauplatz gekauft hat, wussten sie doch was sie einkaufen (Satzung), somit gehe ich auch davon aus, dass die Gesellschaft eine betriebswirtschaftliche Rechnung mit nur den vorgegebenen Geschossen durchgeführt hat, sonst hätten diese ja die Bauplätze nicht gekauft.
    Nun versucht man über die Hintertür mit Geld und Arbeitsplätzen etwas durchzudrücken, was man damals nicht bekommen hat. “Geld regiert die Welt oder Wer Geld hat, schafft an”!
    Ich würde es bevorzugen die Flächen für normale Wohnhäuser freizugeben, wenn die Gesellschaft, nicht zu den damals geschafenen Bedingungen bauen möchte.
    Außerdem wird bei eine Thuja-Hecke nicht genehmigt, weil diese nicht ins Gesamtbild passt, aber 1 Stock drauf setzen, das ist kein Problem. SKANDAL

    • Markt Cadolzburg, Bauamt 26. Juni 2013 um 8:39 Uhr

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      vielen Dank für Ihren Beitrag.

      Zu Ihrer Vermutung über den Grunderwerb möchten wir klarstellen, dass der Vorhabenträger die betreffenden Grundstücke erst gekauft hat, nachdem der Marktgemeinderat sich über solche Einrichtungen in der Stadt Langenzenn ein Bild gemacht hatte. Der Marktgemeinderat hatte hierbei festgestellt, dass es in Cadolzburg durchaus einen Bedarf für Altenpflege und Betreutes Wohnen gibt.

      Die Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplans umfassten auch die Erhöhung der Geschosszahl, aber die Gremien berücksichtigten in ihren Entscheidungen auch die Umgebung und kamen bisher zu dem Schluss, dass sich ein solchen Vorhaben, auch mit einem Geschoss mehr als bisher möglich, durchaus einfügt. Auf dem südlichen Grundstück war schon immer eine massivere Bebauung vorgesehen, und schon bei der Aufstellung des Bebauungsplan war sich der Marktgemeinderat einig, dass dort ein Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung Sinn machen würde.

      Die bisherigen Schritte sind der normale und sinnvolle Weg von Kommunen Infrastruktureinrichtungen zu schaffen. Man erkennt den Bedarf, findet einen Vorhabenträger und macht ein Vorhaben mit der erforderlichen Bauleitplanung, in diesem Fall mit einer Änderung des Bebauungsplan, möglich. Allerdings immer nach Abwägung aller Belange und auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Es handelt sich also bei den Beschlüssen zur Änderung des Bebauungsplans keineswegs um eine Gefälligkeitsplanung gegenüber einem Investor. Der Marktgemeinderat hat mit seinen Beschlüssen vielmehr den weiteren Ausbau der langfristig erforderlichen Infrastruktureinrichtungen für die älteren Menschen unter uns im Sinn. Die dadurch entstehenden Arbeitsplätze waren und sind natürlich auch ein Argument für die bisherigen Entscheidungen und Beschlüsse . Warum auch nicht?

      Wichtig ist festzuhalten, dass das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans nicht abgeschlossen ist, und sich die Gemeinderäte im Rahmen der Abwägung noch im Entscheidungsprozess befinden. Um hier umfassend aufzuklären, zu informieren, und um sämtliche Belange gegeneinander abzuwägen zu können, soll die Veranstaltung am 11.07.13 um 18.00 Uhr im Saal des Betriebshofs dienen.

      Markt Cadolzburg

      Bauamt

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