Eilantrag gegen Egersdorf-Nord II abgelehnt

Am Montag, den 31. März 2014 wurde dem Markt Cadolzburg der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. März 2014 übersandt. Hieraus ist zu entnehmen, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 46 Abs. 6 VwGO (Eilantrag) wegen Ungültigkeit des Bebauungsplanes Nr. 28 a „Egersdorf-Nord, 2. Bauabschnitt“ vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt wurde.

Über die Normenkontrolle ist damit aber noch nicht entschieden. Hier ist eine Entscheidung voraussichtlich noch in diesem Jahr zu erwarten, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Für die Bauherren im Baugebiet heißt das, dass der Bebauungsplan nach wie vor anzuwenden ist, und Genehmigungsfreistellungsverfahren oder Bauanträge bearbeitet bzw. genehmigt werden. Auch die Bautätigkeiten können ungehindert weitergehen.

Markt Cadolzburg
Bauamt

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